Geförderte Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz

Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten. Diese finanzielle Förderung ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beispielsweise sollen die Arbeitnehmer/-innen in Berufen arbeiten, bei denen durch den (digitalen) Strukturwandel ein Weiterbildungsbedarf existiert. Außerdem sollen über das Gesetz auch Personen gefördert werden, die eine Weiterbildung in einem sogenannten "Engpassberuf" machen möchten – also in einem Arbeitsfeld, in dem es an Fachkräften mangelt.

Damit ist das Qualifizierungschancengesetz sowohl für Arbeitnehmer/-innen als auch für Arbeitgeber/-innen eine Chance: Beschäftigte erlernen in einer Weiterbildung neues Wissen und tun damit aktiv etwas für ihre berufliche Zukunft. Vom neu erworbenen Fachwissen ihrer Angestellten profitiert selbstverständlich auch das Unternehmen.

Das Qualifizierungschancengesetz löste 2019 das sogenannte WeGebAU-Programm (Weiterbildung Geringqualifizierter und älterer beschäftigter Arbeitnehmer/-innen in kleineren und mittleren Unternehmen) ab. Welche Rahmenbedingungen für die finanzielle Förderung einer Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz gelten, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Überblick: Finanzierung einer Weiterbildung per Qualifizierungschancengesetz

  • Wer kann gefördert werden?

    Generell steht Ihnen eine finanzielle Förderung für eine Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz zu, wenn:

    • Sie angestellt sind,
    • Ihr Arbeitsbereich (in Zukunft) von neuen Technologien übernommen werden kann – im Sinne des digitalen Wandels – oder aufgrund eines anderweitigen Arbeitsmarktwandels gefährdet ist
      ODER
      Sie sich in einem Engpassberuf weiterbilden möchten (einem Berufsfeld, in dem Fachkräftemangel herrscht)
    • und Ihre letzte Ausbildung und/oder Ihre letzte vergleichbare Weiterbildung mindestens 4 Jahre lang her ist (bei diesem letzten Punkt gibt es Ausnahmen).
  • Was wird gefördert?

    Grundsätzlich lässt sich sagen, dass solche Weiterbildungsangebote gefördert werden,

    • deren Dauer mehr als 120 Weiterbildungsstunden umfasst,
    • die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind (sondern aus eigener Motivation heraus gemacht werden),
    • die mehr als arbeits­platz­bezogene Kennt­nisse und Fertigkeiten vermitteln (sondern Wissen, das die Teilnehmenden tatsächlich nachhaltig für eine neue berufliche Tätigkeit qualifiziert)
    • und die nicht vom Betrieb, bei dem man angestellt ist, oder einem Träger in diesem Betrieb durchgeführt werden (sondern von einem externen zugelassenen Bildungsträger).
  • Wie erfolgt die Förderung?

    Über das Qualifizierungschancengesetz können bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden - dies hängt jedoch von Faktoren wie dem Alter der Beschäftigten, der Unternehmensgröße und anderen ab. Hier ein Überblick zu den Fördermöglichkeiten:

    • Übernahme der Kosten für die Weiterbildung: Die Arbeitsagentur bezuschusst zwischen 15 % und 100 % der Kosten – dies ist abhängig von der Betriebsgröße und dem Alter der Beschäftigten. Personen ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen, die in einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden angestellt sind, erhalten bis zu 100 % der Lehrgangskosten erstattet.
    • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt der Beschäftigten während der Weiterbildung: Hier übernimmt die Agentur für Arbeit zwischen 25 % und 75 % der Bezahlung, die ein/-e Teilnehmer/-in im Zeitfenster der Weiterbildung regulär an Lohn zusteht. Die Höhe der Bezuschussung ist auch hier von der Unternehmensgröße abhängig. Sonderfall: Wenn Personen keinen Berufsabschluss haben und eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung absolvieren, kann die Arbeitsagentur bis zu 100 % des Arbeitsentgelts übernehmen.

     

  • Mehr Informationen

    Weitere Informationen zu der Förderung von Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz, zu den Zuschüssen und zu weiteren Ausnahmeregelungen bei diesen finden Sie auf dieser Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

    Gut zu wissen: Arbeitgeber/-innen können einen Antrag für die Förderung einer Weiterbildung relativ leicht online stellen. Der bürokratische Aufwand hält sich hierbei

    Weitere Fördermöglichkeiten:

    Bildungsgutschein

    Berufliche Rehabilitation

    Bildungsscheck

     

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