Förderung von Weiterbildung und Umschulung mit Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist eine Förderung der Agentur für Arbeit und der Jobcenter. Er richtet sich vor allem an arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen und soll eine berufliche Wiedereingliederung oder die Sicherung des Arbeitsplatzes ermöglichen. Mit der Ausstellung eines Bildungsgutscheins bestätigt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, die Kosten der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme oder Umschulung ganz oder in Teilen zu übernehmen.

  • Wer kann gefördert werden?

    Ob die Förderung mit einem Bildungsgutschein für Sie in Frage kommt, finden Sie im Gespräch mit einem Arbeitsberater / einer Arbeitsberaterin des Jobcenters bzw. der Bundesagentur für Arbeit heraus. Entscheidend für die Bewilligung der Finanzierung ist, ob die Teilnahme an einer Weiterbildung oder Umschulung eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder Ihnen bei bestehender Arbeitslosigkeit eine berufliche Wiedereingliederung oder einen bisher fehlenden Berufsabschluss ermöglichen kann. Die entsprechende Qualifizierungsmaßnahme können Sie sich, nach Abstimmung der Voraussetzungen mit Ihrem Arbeitsberater / Ihrer Arbeitsberaterin, selbst auswählen.

  • Was wird gefördert?

    Mit dem Bildungsgutschein können sowohl kurze Fortbildungen, welche auf Ihre bisherige berufliche Tätigkeit aufbauen, als auch längere Umschulungen, die Ihnen eine andere berufliche Tätigkeit ermöglichen, gefördert werden. 
    Ein wichtiges Kriterium für die Wahl der Weiterbildungsmaßnahme ist die Zulassung der entsprechenden Maßnahme als auch der Bildungseinrichtung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV (früher AZWV). Die DUT Wirtschaftsfachschule wird jedes Jahr durch den TÜV Rheinland geprüft und entsprechend akkreditiert.

    Die Weiterbildungsangebote zur kaufmännischen Fachkraft und alle Umschulungsmaßnahmen der DUT sind zur Förderung durch Bildungsgutschein zugelassen - z.B. folgende Berufe:

    Immobilienkaufmann/-frau (IHK)

    Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement (IHK)

    Kaufmann / Kauffrau im Gesundheitswesen (IHK)

    Steuerfachangestellte/-r (StBK)

  • Wie erfolgt die Förderung?

    Die Agentur für Arbeit begleicht die Kursgebühren direkt mit der jeweiligen Bildungseinrichtung. Nutzen Sie zur Anfahrt die öffentlichen Verkehrsmittel oder Ihr Auto, können Ihnen die Fahrtkosten (bis maximal 476,00 € monatlich) erstattet werden. Besprechen Sie diese Möglichkeiten der Finanzierung und eine eventuelle Gewährung von Unterhalts- oder Teilunterhaltsgeld mit Ihrem zuständigen Arbeitsberater / Ihrer Arbeitsberaterin.

  • Mehr Informationen

    Weitere Informationen zum Bildungsgutschein erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort oder unter www.arbeitsagentur.de.

    Weitere Fördermöglichkeiten:

     

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