Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Ausbildungs- oder Arbeitssuchende an einer „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ teilnehmen. Das umfasst Maßnahmen wie Beratung, Coaching, Training, Arbeitsvermittlung oder Probearbeit. Der AVGS wird von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter bewilligt. Die durch einen AVGS geförderten Maßnahmen sind kostenlos. 

 

  • Wer kann gefördert werden?

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bietet Ausbildungs- oder Arbeitssuchenden eine individuelle Förderung nach § 45 SGB III, um ihnen den Einstieg oder Wieder-Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

    Dazu zählen
    • Ausbildungssuchende,
    • Arbeitslose und
    • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende.

    Insbesondere gefördert werden Arbeitnehmer, die während der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber freigestellt wurden. Arbeitnehmer, die aus persönlichen Gründen kündigen, zählen nicht dazu.

    Zum förderfähigen Personenkreis gehören auch Selbständige, Hochschulabsolventen und Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften betreut werden, sofern sie Arbeit suchen.
  • Was wird gefördert?

    Folgende Bereiche können mit dem AVGS gefördert werden:

    • eine Qualifizierungsmaßnahme bei einem zugelassenen Träger,
    • die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mithilfe eines privaten Arbeitsvermittlers,
    • eine Probearbeit in einem Betrieb von bis zu sechs Wochen.

    Die bundesweiten Angebote finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de

    Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen gliedern sich in die Bereiche:

    • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt: z.B. Bewerbungs- und Integrationsberatung, Gesundheitsmanagement, Sprach- und Kommunikationstraining
    • Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen: z.B. Vorbereitung auf Ausbildung oder Umschulung, Vermittlung sprachlicher oder berufsqualifizierender Kenntnisse
    • Heranführen an eine selbständige Tätigkeit: z.B. Existenzgründerberatung, Businessplan erstellen, Einzelcoaching zu Finanzierung, Buchhaltung und Steuern
    • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme: z.B. Beratung zur beruflichen Situation und Entwicklungsmöglichkeiten

    Bei der DUT Wirtschaftsfachschule als zertifiziertem Träger kann folgende Maßnahme durch den AVGS gefördert werden: 

  • Wie erfolgt die Förderung?

    Wer als arbeitssuchend gemeldet ist, beantragt den AVGS bei seinem persönlichen Berater der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der AVGS bewilligt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

    Im AVGS steht, in welchem Zeitraum sowie für welche Region er gültig ist sowie welches Ziel mit der Maßnahme verfolgt wird.

    Mit dem AVGS in der Hand wählt der oder die Geförderte einen zugelassenen Träger für die Maßnahme aus. Der Träger bestätigt, ob er die Maßnahme anbieten kann. Diese Bestätigung reicht der Geförderte bei seinem Berater der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter ein, der nach Prüfung einen Bewilligungsbescheid ausstellt. Erst mit dem Bewilligungsbescheid kann die Maßnahme angetreten werden. 

    Zusätzliche Kosten für Anfahrt oder Kinderbetreuung können ebenfalls erstattet werden. Das muss jedoch vor Beginn der Maßnahme mit der Behörde geklärt werden. 

  • Mehr Informationen

    Weitere Informationen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten Sie vor Ort bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter oder unter www.arbeitsagentur.de.

    Weitere Fördermöglichkeiten:

     

Nach oben Seite drucken